Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden AGB beziehen sich auf alle Geschäftsbeziehungen (Fotoreportagen / Fotoshootings) und alle zusammenhängenden Leistungen zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und Liebe das Leben Fotografie (Mira Bodtländer) (Auftragnehmer). Hierfür gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Fassung.
1.1. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGBs an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Berücksichtigung.
1.2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die bearbeiteten Fotos im Jpeg Format. Raw-Dateien werden nicht ausgegeben.
1.3 Die Aufbewahrung der Bilddateien ist nicht Teil des Auftrages. Der Auftraggeber ist nach Erhalt der Bilddateien verantwortlich für die Speicherung und Aufbewahrung.
2.1. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien.
2.2. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die ausschließliche private und nicht-kommerzielle Nutzung der Fotografien.
2.3. Eine gewerbliche Nutzung durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.
2.4. Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, etc.) verpflichtet, die Namensnennung bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar) unmittelbar beim Foto anzubringen (wie folgt: Foto: ©Name/Firma/Künstlername des Fotografen).
2.5. Veränderungen an den Bilddateien durch den Auftraggeber sind untersagt, darunter fallen auch Instagramfilter oder ähnliches.
2.6. Der Auftraggeber erhält einen Rabatt, wenn er dem Auftragnehmer das Einverständnis erteilt die entstandenen Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und zur Illustration (Ausstellungen, Messen, Homepage, Instagram o.ä.) zu nutzen. Wird das Veröffentlichungsrecht im Nachhinein entzogen, ist der vorherige Rabatt als Aufpreis nachträglich zu zahlen. Der Rabatt wird ausdrücklich auf der Rechnung aufgeführt.
3.1. Der Auftragnehmer darf den Auftrag selbst und durch Dritte (Labor etc.) ausführen lassen. Er ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags (künstlerische Gestaltung) frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung und die angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
3.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).
3.3. Alle Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
3.4. Die Bildbearbeitung laut Angebot beinhaltet den Bildlook des Auftragnehmers und gegebenenfalls Retuschearbeiten. Dabei liegt das Resultat im Ermessen des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten.
3.5. Die Auslieferung der Fotodateien liegt bei 6 Wochen.
4.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Auftragnehmer ein Honorar nach seiner jeweils gültigen Preisliste zu.
4.2. Gewünschte Änderungen nach Auslieferung des Auftrags gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
4.3. Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Auftragnehmer mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu.
4.4. Auf das Honorar entfällt gemäß Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) keine Umsatzsteuer.
5.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von 50 € zu leisten. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Fototermins nicht erstattet.
5.2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
5.3. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.4. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten.
6.1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass alle erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben,
es sei denn, dies sei zur Durchführung des Auftrages erforderlich und mit dem Auftraggeber abgesprochen.
6.2. Der Auftragnehmer nutzt folgende Kommunikationskanäle:
WhatsApp, E-Mail (1&1 und gmx), Instagram & Facebook
Der Auftraggeber willigt mit der Buchung des Auftrags ein, dass er über die Nutzung der genannten Dienste in Kenntnis gesetzt wurde und dass die Kontaktaufnahme über diese Kanäle erfolgt.
6.3 Ist eine Speicherung oder Nutzung der eigenen Rufnummer aus diesem Grunde nicht gewünscht, ist dies unverzüglich mitzuteilen.
7.1. Für Schäden, egal welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung oder den Verlust der Bilddateien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. Für eine Fristüberschreitung bei Lieferverzögerung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen den Auftrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Frist des Widerrufs beginnt mit dem Tag der Buchung.
8.2. Das Widerrufsrecht kann der Auftraggeber, mittels eindeutiger Erklärung, in schriftlicher Form, ausüben.
8.3. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Auftragnehmers vor dem vereinbarten Fototermin vom Auftrag zurück, so sind ab 4 Wochen vor dem Termin 50% des vereinbarten Preises an den Auftragnehmer zu zahlen.
9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Wohnsitz anhängig gemacht werden.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
9.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für auftragsgemäß alle hergestellte Fotografien und Filme sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.
9.5. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2024
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